Was ist das Baukindergeld?

Beim Baukindergeld handelt es sich um einen Zuschuss für Kinder beim Immobilienkauf. Dieser Zuschuss erfolgt durch die Bundesregierung und muss nicht zurückgezahlt werden.

Die Förderung gibt es beim Kauf einer Immobilie seit dem 1. Januar 2018 und kann pro Kind bis zu 12.000 Euro betragen. Auch für den Neubau eines Hauses gibt es das Baukindergeld. Bei diesem gilt als Stichtag nicht das Datum der Fertigstellung des Baus, sondern der Tag der Baugenehmigung.

Seit dem 18. September 2018 können Bauherren und Immobilienkäufer den Antrag auf Baukindergeld bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) stellen. Die Anträge sind befristet einreichbar. Nach Fristablauf kann der Zuschuss nicht mehr beantragt werden.

Welche Fristen sind zu beachten?

Frist des Kaufs und der Baugenehmigung

Es können ausschließlich Immobilienkäufe gefördert werden, deren Vertrag bis zum Ende des Jahres 2020 unterschrieben werden. Beim Bau einer Immobilie muss die Baugenehmigung zur selben Frist erteilt werden.

Frist der Einreichung des Antrages

Der Antrag für das Baukindergeld muss bis spätestens drei Monate, ab 17. Mai 2019 sechs Monate nach Einzug in die neue Immobilie gestellt werden. Findet der Einzug einzelner Personen zu verschiedenen Zeitpunkten statt, beginnt die Frist mit dem Einzug der ersten Person. Diese Frist endet für den Bau sowie den Kauf einer Immobilie am 31.12.2023. Danach können keine weiteren Anträge auf den Zuschuss eingereicht und bewilligt werden.

Ratgeber Baukindergeld

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Anspruch auf den Zuschuss haben ausschließlich Familien mit mindestens einem Kind. Dieses Kind darf das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es muss ein Anrecht auf Zuteilung von Kindergeld während des Immobilienkaufs oder des Baus der Immobilie bestehen. Eine Begrenzung der Anzahl der Kinder gibt es nicht.

Tipp: Die Kinder, für die das Baukindergeld beantragt wurde, müssen in die geförderte Immobilie mit einziehen.

Um das Anrecht auf den Zuschuss zu haben, darf das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen bei einem Kind nicht mehr als 90.000 Euro betragen. Pro zuschussfähiges Kind beim Immobilienkauf erhöht sich die jährliche Einkommensgrenze um 15.000 Euro.

Wichtig: Es wird ausschließlich die erste Immobilie gefördert. Wenn der Antragsteller bereits im Grundbuch mit dem Besitz einer Immobilie eingetragen ist, wird keine Förderung bewilligt. Das gilt auch, wenn die Immobilie geschenkt oder geerbt wurde oder er nur anteilig Besitzer ist. Es ist ausreichend, wenn den Antragstellern gemeinsam mindestens 50 Prozent der zu fördernden Immobilie gehören. Die andere Hälfte darf im Besitz anderer Personen wie Eltern oder Geschwister sein.

Anspruch auf Baukindergeld besteht ebenfalls, wenn eine gemietete Immobilie käuflich in den Besitz des Antragstellers übergeht. Als Einzugsdatum gilt in dem Fall der Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags. Es sollte bei der Antragsstellung die Meldebestätigung beigefügt werden, sowie eine Erklärung, weshalb kein Umzug stattfand.

Wie wird Baukindergeld beantragt?

Der Antrag kann online auf dem KfW-Zuschussportal nach einer Registrierung beantragt werden. Wenn eine Förderung bewilligt wird, haben die Antragsteller drei Monate Zeit, die geforderten Nachweise im Zuschussportal digital hochzuladen. Wird die Frist nicht eingehalten, erlischt der Anspruch für das Baukindergeld.

Die Bestätigung des Zuschusses sowie weitere Unterlagen können im KfW-Zuschussportal eingesehen werden. Wir empfehlen, diese Dokumente gesondert abzuspeichern und für die persönlichen Unterlagen auszudrucken. Kommen Fragen auf, kann die Referenznummer angegeben werden. Dies erleichtert es den KfW-Mitarbeitern feststellen, um welchen Antrag es sich handelt.

Wie wird Baukindergeld ausgezahlt?

Wenn eine Förderung bewilligt wurde, werden maximal 12.000 Euro pro Kind ausgezahlt. Es handelt sich nicht um eine Einmalzahlung. Die gesamte Summe wird über zehnmal gestaffelt ausgezahlt – und zwar jährlich. Wird die Förderung für ein Kind genehmigt, erfolgt eine Auszahlung von jährlich 1.200 Euro.

Wir empfehlen, die jährliche Auszahlung bei der Finanzierung zu berücksichtigen, um Fehlkalkulationen zu vermeiden.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Ob ein Antrag auf Baukindergeld bewilligt wird, ist vom jährlichen Haushaltseinkommen der Antragsteller abhängig. Für die Berechnung werden die durchschnittlichen Einkünfte der Antragsteller des zweiten sowie dritten Jahres vor der Antragsstellung gefordert. Wird ein Antrag im Jahre 2019 gestellt, sind die Einkünfte vom Jahre 2017 sowie vom Jahre 2016 relevant. Die Gesamteinkünfte werden anschließend durch zwei geteilt.

Zur Prüfung müssen die Einkommenssteuerbescheide der jeweiligen Jahre eingereicht werden. Aus diesem Grund sind die vergangenen zwei bis drei Jahre relevant und nicht das aktuelle oder vergangene Jahr.

Wie ist das mit jugendlichen Kindern, die innerhalb der Förderungszeit ausziehen?

Relevant für den Zuschuss ist das Alter des jeweiligen Kindes, wenn es in die geförderte Immobilie einzieht. Wird es innerhalb der zehn Jahre Förderungszeit volljährig und/oder zieht aus, hat das keinen Einfluss auf die Auszahlung des Baukindergelds. Wichtig bei der Antragsstellung ist, dass das Kind ein Anrecht auf Kindergeld beim Immobilienkauf hat. Für Kinder, die nach der Antragsstellung geboren werden, kann kein Zuschuss beantragt werden.

Was passiert, wenn sich die Lebenssituation ändert?

Verkauft oder vermietet der Antragsteller die geförderten Immobilie, erlischt der Anspruch auf die Fortzahlung des Baukindergeldes. Dies gilt ebenfalls bei einem Auszug aus der Immobilie.

Sonderregelungen für das Bundesland Bayern

Die Auszahlung von Baukindergeld gilt landesweit. Bayern hat Sonderregelungen. Dort bekommt jedes berechtigte Kind über die zehn Jahre Förderungszeit zusätzlich jährlich 300 Euro. Des Weiteren zahlt Bayern eine einmalige Eigenheimzulage von 10.000 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetsseite der KfW-Bank.