Das Gebäudeenergiegesetz 2024
Was muss jetzt bei Neubau und Sanierung beachtet werden?
Deutschland befindet sich mit seinen Klimaschutzzielen wieder auf Kurs. Denn seit das Umweltbundesamt im Jahr 2023 die Daten zur Treibhausgasemission sowie deren künftige Entwicklung veröffentlicht hat, steht fest: der nächste große Meilenstein ist durchaus erreichbar. Die Klimaschutzlücke, welche zu Beginn der Legislaturperiode verzeichnet wurde, kann 2030 geschlossen werden. Laut Projektionsbericht weist die CO2-Produktion im Vergleich zu 1990 im Jahr 2030 einen Rückgang um 64 % auf – womit das gesetzte Ziel von 65 % optimistisch angepeilt werden kann. Eine Reformation des Gebäudeenergiegesetzes soll diese Entwicklung unterstützen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche neuen Richtlinien nun für Bau- und Sanierungsprojekte gelten.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt als eines der zentralen Regelwerke der deutschen Energiepolitik. Es entstand 2020 aus den bisherigen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinspargesetzes (EnEG). Seither legt es die energetischen Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude fest und definiert die Rahmenbedingungen für den Einsatz erneuerbarer Energien in der Wärmeversorgung von Gebäuden.
Ziel des Gebäudeenergiegesetzes 2024
Grundlegendes Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen in Gebäuden zu reduzieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Mit der Neuerung 2024 werden die Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude weiter verschärft, um die für 2030 gesetzten Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen.
Die wichtigsten Neuerungen des GEG 2024 im Überblick
Seit dem 01. Januar 2024 gelten folgende Anforderungen für Neu- und Bestandsbauten:
Neubauten
Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz gilt für alle Bauvorhaben, deren Bauantrag ab dem 01. Januar 2024 gestellt wurde. Für Gebäude innerhalb eines Neubaugebiets ist der Einbau einer Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien unerlässlich. Für Gebäude außerhalb eines Neubaugebiets ist eine Heizung mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien frühestens ab 2026 Pflicht.
Bestandsbauten
Bei Bestandsbauten entscheidet der Zustand der vorhandenen Heizung: Funktioniert diese oder lässt sie sich reparieren, wird kein Heizungstausch vorgeschrieben. Ist die bestehende Heizung allerdings defekt und eine Reperatur nicht möglich, muss eine pragmatische Übergangslösung geschaffen werden. Dann sollte ein Umstieg auf Heizung mit erneuerbaren Energien erfolgen und die passende Förderung genutzt werden.
Pflichtinformationen vor dem Einbau einer neuen Heizung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
"Nach den intensiven Diskussionen der letzten Monate um das sog. "Heizungsgesetz" freue ich mich, dass dieses vom Deutschen Bundestag beschlossen worden ist und im Ergebnis ein wirklich gutes Gesetz geschaffen wurde. Es bringt uns dem Ziel der Klimaneutralität 2045 ein gutes Stück näher, ohne dabei die Eigentümer und Mieter zu überfordern.“
– Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderungsmöglichkeiten 2024 für alle Eigentümer
Zur erleichterten Umsetzung der neuen GEG-Anforderungen, stellt die Bundesregierung umfangreiche Förderprogramme für den Heizungsaustausch bereit. Dabei bringt die dritte Förderrunde eine entscheidende Neuerung mit sich: Denn zuvor durften ausschließlich private Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern Zuschüsse bei der KfW beantragen. Seit dem 27.08.2024 sind allerdings auch Vermieter von Einfamilienhäusern, sowie Unternehmen und Kommunen förderberechtigt.
Unser Tipp: Maßnahmen kombinieren!
Ein Heizungstausch im Bestandsgebäude ist häufig am sinnvollsten, wenn sie mit weiteren Sanierungsmaßnahmen kombiniert wird. So können zum Beispiel im Zuge der Heizungssanierung auch die Außenwände gedämmt oder das Dach abgedichtet werden. Denn nur mit der richtigen Dämmung bleibt die Wärme im Gebäude und Sie heizen auch wirklich energie- und kosteneffizient.
Gebäudeenergiegesetz 2024: Handlungsbedarf und Chancen
„Wer 2024 ein neues Haus baut oder ein bestehendes Gebäude saniert, sollte die neuen Anforderungen bereits bei der Planung der Baumaßnahmen berücksichtigen. Denn das Gebäudeenergiegesetz stellt Bauherren und Hausbesitzer vor Herausforderungen, bietet aber auch viele Chancen“, erzählt Viktor Mastel, Inhaber und Geschäftsführer von Massivhaus Rhein Lahn. So zahlt sich die Investition in ein energieeffizientes Gebäude, das mit erneuerbaren Energien versorgt wird, langfristig aus – sowohl finanziell als auch in Bezug auf Wohnkomfort und Umweltschutz. Informieren Sie sich frühzeitig, lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Energieberater unterstützen und nutzen Sie die Fördermöglichkeiten, um Ihr Bau- oder Sanierungsprojekt zukunftssicher zu gestalten. Wir von Massivhaus Rhein Lahn unterstützen Sie gerne dabei. Sprechen Sie mit uns über Ihr Bauvorhaben.
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