Was bedeuten die Gebäudeklassen?

Übersicht für Bauherren und Investoren

Beim Hausbau gibt es zahlreiche Richtlinien und Vorschriften zu beachten. Eine Orientierungshilfe für Bauherren, Architekten und Planer sind die sogenannten Gebäudeklassen. Doch was genau sind sie und welche Informationen enthalten sie? In diesem Artikel geben wir Ihnen einen umfassenden Einblick in das Thema geben, damit Sie gut informiert in Ihr Bauvorhaben starten – ganz gleich, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein größeres Bauvorhaben handelt.

Fünf Miniaturhäuser aus Terrakotta, die verschiedene Gebäudeklassen darstellen, stehen auf einer Holzoberfläche im Sonnenlicht.

Was sind Gebäudeklassen?

Gebäudeklassen sind Kategorien, die Gebäude nach bestimmten Kriterien einteilen. Sie dienen dazu, die Anforderungen an Konstruktion, Brandschutz und Statik zu vereinheitlichen und auf die jeweiligen Gebäudetypen abzustimmen. Relevante Kriterien sind dabei die Gebäudeart und -höhe, die enthaltenen Nutzungseinheiten sowie die Bruttofläche des Gebäudes.

Warum gibt es Gebäudeklassen?

Die Einteilung in Gebäudeklassen sorgt für einheitliche Standards und bietet sowohl Bauherren als auch Bewohnern Sicherheit. Insbesondere im Hinblick auf den Brandschutz und die baurechtliche Genehmigung schafft diese Regelung klare Vorgaben. Gleichzeitig ermöglichen sie Planern und Behörden eine strukturierte Herangehensweise, um die Bauprojekte effizient und rechtskonform umzusetzen.

Wo sind die Gebäudeklassen definiert?

Die Musterbauordnung (MBO) bietet die Grundlage für die Gebäudeklassen. Sie definiert in § 2 (3) fünf Gebäudeklassen und deren Begriffe. Diese werden in den Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer konkretisiert. Die Einteilung in Gebäudeklassen ist ein zentrales Instrument des Bauordnungsrechts. Für Bauherren und Investoren ist es daher wichtig, die regionalen Vorschriften zu kennen.

Unser erfahrenes Team von Massivhaus Rhein-Lahn unterstützt Sie gerne dabei. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Ihr Bauvorhaben.

Welche Gebäudeklassen gibt es und was bedeuten sie?

Die Gebäudeklassen reichen von 1 bis 5 und unterscheiden sich nach Gebäudehöhe, Nutzungsart und Anzahl der Wohneinheiten. Sie legen fest, welche baulichen Eigenschaften, insbesondere im Bereich des Brandschutzes und der Statik, baurechtlich erfüllt werden müssen. Eine detaillierte Übersicht über die Gebäudeklassen und ihre spezifischen Anforderungen finden Sie in der folgenden Tabelle.

GebäudeklasseGebäudeartHöheNutzungseinheitBruttofläche
GK1a) freistehendbis zu 7 mbis zu 2insgesamt nicht
mehr als 400 m2
b) freistehend, land- oder forstwirtschaftlichbis zu 7 mbis zu 2insgesamt nicht
mehr als 400 m2
GK2Gebäudebis zu 7 mbis zu 2insgesamt nicht
mehr als 400 m2
GK3sonstige Gebäudebis zu 7 mmehr als 2insgesamt nicht
mehr als 400 m2
GK4Gebäudebis zu 13 mmehr als 2,
theoretisch unbegrenzt
jeweils nicht
mehr als 400 m2
GK5sonstige Gebäude,
unterirdische Gebäude,
keine Sonderbauten
mehr
als 13 m
mehr als 2mehr als
400 m2 möglich

Gebäude: Im Sinne der Bauordnung ist ein Gebäude „eine selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, die von Menschen betreten werden kann und geeignet oder bestimmt ist, dem Schutz von Menschen, Tieren oder Sachen zu dienen“. Gebäude werden als Normal- oder Regelbauten bezeichnet, wenn sie keine besonderen Merkmale aufweisen, die sie zu Sonderbauten machen. 

Sonderbauten: Es handelt sich um „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“, für die deshalb besondere Bauvorschriften, insbesondere im Bereich des Brandschutzes, gelten. Diese sind in den Sonderbauverordnungen der Länder geregelt. Sonderbauten sind z. B. Hochhäuser, Krankenhäuser, Hotels und Schulen.

Sonstige Gebäude: Als sonstige Gebäude gelten Gebäude mit einer oder mehreren Wohnungen, die jedoch überwiegend nicht Wohnzwecken dienen. Das heißt, diese Gebäude dienen überwiegend z.B. gewerblichen oder kulturellen Zwecken.

Unterirdische Gebäude: „Gebäude sind nicht nur dann unterirdisch, wenn sie vollständig im Boden verschwinden, also nicht über die Geländeoberfläche hinausragen“, definiert die Musterbauordnung. Beispiele sind Keller, Tunnel, Tiefbunker und unterirdische Wasserbauwerke.

Gebäudeklassen und Brandschutz – Wie hängt beides zusammen?

Eine der wichtigsten Funktionen der Gebäudeklassen ist der Brandschutz. Je höher die Klasse, desto strenger die Anforderungen. Diese reichen von der Wahl der Baustoffe über die Gestaltung der Fluchtwege bis hin zu Anforderungen an technische Einrichtungen wie Sprinkleranlagen. Auch die Sicherstellung einer effizienten Rettung durch Feuerwehr und Rettungskräfte wird berücksichtigt. Darüber hinaus beeinflussen die Gebäudeklassen die Mindestanforderungen an Feuerwiderstandsdauer und Brandabschnitte, um die Sicherheit der Bewohner und Nutzer zu gewährleisten.

Mit Massivhaus Rhein-Lahn setzen Sie auf feuerfesten Poroton

Der Baustoff besitzt hervorragende Brandschutzeigenschaften, da er aus gebranntem Ton besteht, der von Natur aus feuerfest ist.
Zusätzlich sorgt die massive Struktur der Ziegel für einen hohen Feuerwiderstand und schützt so wirksam vor der schnellen Ausbreitung von Bränden.
Auf diese Weise bleibt auch bei hohen Temperaturen die Tragfähigkeit der Wände erhalten, was zusätzliche Sicherheit bietet.

Was sind Sonderbauten und haben sie eine Gebäudeklasse?

Die Musterbauordnung (MBO) definiert Sonderbauten als „Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung“. Beispiele sind Hochhäuser mit mehr als 22 m Höhe, Gebäude mit mehr als 1.600 m2 Grundfläche, aber auch Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Wohnheime oder Schulen. Die Einstufung als Sonderbau erfolgt unabhängig von der Zuordnung zu einer Gebäudeklasse. So kann eine Kindertagesstätte ein Sonderbau sein und als freistehendes Gebäude mit 350 m2 der Gebäudeklasse 1 zugeordnet werden.

Was sind Sonderbauten und haben sie eine Gebäudeklasse?

Die Gebäudeklasse eines Gebäudes richtet sich nach den Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Maßgeblich sind die Gebäudehöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante des obersten Geschosses, die Anzahl der Nutzungseinheiten sowie die Grundfläche und die Art der Nutzung. Faktoren wie Wohn-, Gewerbe- oder Sondernutzung können unterschiedliche Anforderungen an die Einstufung stellen. Die Kombination dieser Merkmale bestimmt, in welche der fünf Gebäudeklassen das Gebäude fällt. Bei Unsicherheiten kann die Bauaufsichtsbehörde oder ein Fachplaner beraten.

Wie werden die Gebäudeklassen bestimmt?

Die Gebäudeklasse eines Gebäudes richtet sich nach den Vorgaben der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes. Maßgeblich sind die Gebäudehöhe, gemessen von der Geländeoberfläche bis zur Oberkante des obersten Geschosses, die Anzahl der Nutzungseinheiten sowie die Grundfläche und die Art der Nutzung. Faktoren wie Wohn-, Gewerbe- oder Sondernutzung können unterschiedliche Anforderungen an die Einstufung stellen. Die Kombination dieser Merkmale bestimmt, in welche der fünf Gebäudeklassen das Gebäude fällt. Bei Unsicherheiten kann die Bauaufsichtsbehörde oder ein Fachplaner beraten.

Wie findet man die Gebäudeklasse heraus?

Angaben zur Gebäudeklasse finden sich häufig bereits in den Bauvorlagen oder in der Baugenehmigung. Dort sind in der Regel auch Daten wie die Gebäudehöhe, die Anzahl der Nutzungseinheiten und die Geschossfläche angegeben. Daraus können Sie die Gebäudeklasse nach Landesbauordnung oder unserer Tabelle ableiten.

Eine Architekturzeichnung eines modernen Wohngebäudes, das eine Gebäudeklasse repräsentiert, mit Balkonen und angedeuteten Bäumen, auf einem Holztisch mit Büroklammern und Stift.

Welche Gebäudeklasse besitzt eine Scheune?

Landwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Scheunen werden nach der Musterbauordnung (MBO) der Gebäudeklasse 1 zugeordnet. In diese Gebäudeklasse fallen freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten mit insgesamt nicht mehr als 400 m² sowie freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Wann ändert sich eine Gebäudeklasse?

Die Gebäudeklasse kann sich ändern, wenn wesentliche Merkmale wie die Höhe, die Anzahl der Nutzungseinheiten oder die Art der Nutzung angepasst werden. Wird ein Gebäude beispielsweise aufgestockt und überschreitet eine Höhenbegrenzung, erfolgt eine Einstufung in eine höhere Gebäudeklasse. Auch der Umbau eines Einfamilienhauses in ein Mehrfamilienhaus oder der Wechsel von einer Wohnnutzung zu einer gewerblichen Nutzung können eine neue Einstufung erforderlich machen. Solche Änderungen müssen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde angezeigt und genehmigt werden. So wird sichergestellt, dass die neuen Anforderungen der entsprechenden Gebäudeklasse eingehalten werden.

Welche Gebäudeklassen müssen geprüft werden?

Alle Gebäudeklassen müssen geprüft werden, wobei der Umfang je nach Klasse variiert. Kleinere Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2 benötigen oft nur eine vereinfachte Prüfung, während für größere Gebäude der Gebäudeklassen 4 und 5 umfangreiche Nachweise z. B. zum Brandschutz und zur Statik erforderlich sind. Sonderbauten werden unabhängig von ihrer Gebäudeklasse immer intensiv geprüft. Die Prüfung erfolgt durch die Bauaufsichtsbehörde und richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Landesbauordnung.

Energieeffizientes Haus im Bauhausstil bauen

Durch ihre gradlinigen Formen eigenen sich Bauhäuser sehr gut als Energiesparhäuser. Bei diesem Baustil ist der Wärmetransfer von außen nach innen sehr gering. Dieser ist mit Dreifachverglasungen, wärmedämmenden Türen und Fassadendämmungen noch zu ergänzen. Massivhaus Rhein Lahn baut bereits im Standard ein KfW Effizienzhaus 55 und errichtet damit Bauhäuser in Massivbauweise, die unter anderem in Bezug auf die Energieeffizienz dank hochwertiger Baumaterialien einen deutlichen Vorteil haben.

Fazit – Gebäudeklassen als sinnvolle Regelung

Die Gebäudeklassen sind ein zentraler Bestandteil des Bauwesens und bieten eine klare Orientierung bei der Planung und Umsetzung von Bauvorhaben. Viktor Mastel, Inhaber und Geschäftsführer von Massivhaus Rhein Lahn: „Wir legen großen Wert auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, um Ihnen ein Gebäude zu schaffen, das nicht nur alle Ihre Anforderungen erfüllt, sondern dabei auch rundum sicher ist“.