KfW-Förderung
Neue Konditionen bei der KfW-Förderung für Neubauten und Sanierungen
Die KfW-Förderung startet am 01.07.2021. Sie kann für alle Wohngebäude, zum Beispiel Ein- und Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Wohnheime beantragt werden. Ebenfalls förderfähig sind Nichtwohngebäude, zum Beispiel Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser.
BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude
Eine wesentliche Neuerung besteht darin, dass die Förderung auf diesem Gebiet jetzt zentral als „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst ist. Durch den Einsatz regenerativer Energien und Energieeinsparungsmaßnahmen soll der Energiebedarf von Gebäuden bis zum Jahr 2050 um etwa 80 % im Vergleich zu 2008 reduziert werden. Der Zuschuss Energieeffizienzhaus und der Zuschuss Sanierung gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Bei der Sanierung und beim Bau rücken regenerative Energie, Digitalisierung und Nachhaltigkeit immer mehr in den Vordergrund. In diesen Bereichen werden Baumaßnahmen mit höheren Fördersummen gestützt. Wird beispielsweise ein Einfamilienhaus zu einem „Effizienzhaus 40“ saniert, sind Förderungen von bis zu 75.000 Euro möglich. Zudem ist es zukünftig einfacher, Förderungen zu beantragen. Es gibt nur noch einen einzigen Antrag. Darin sind auch die Fachplanung und Baubegleitung enthalten.
Zuschuss Energieeffizienzhaus
Die neuen Förderkredite und Zuschüsse der BEG können ab 01.07.2021 beantragt werden. Förderfähig sind sowohl der Neubau eines Energieeffizienzhauses, als auch die Sanierung zum Energieeffizienzhaus oder gezielte energetische Maßnahmen. Direkt mit dem Kreditantrag wird auch die Förderung der Baubegleitung beantragt. Beim Kauf oder Bau eines Energieeffizienzhauses kann der Verbraucher zwischen einem direkt ausgezahlten Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen.
Zuschuss Sanierung
Neu ist, dass zusammen mit einem Fachmann für Energieeffizienz ein individueller Sanierungsfahrplan (iSEP) erstellt werden kann. Damit hat der Verbraucher 15 Jahre lang Zeit, seine Immobilie nach und nach zu sanieren und die angestrebte Effizienzhaus-Klasse zu erreichen. Bei so einem iSEP steigt der Zuschuss um weitere 5 %.
Gezielte energetische Maßnahmen bei Bestandsimmobilien
Für gezielte energetische Maßnahmen sieht das Programm folgendes vor:
Je Wohnung erhält der Antragsteller maximal 60.000 Euro als Kredit. Liegt zum Zeitpunkt des Antrags die Bauanzeige für Wohngebäude oder der Bauantrag länger als 5 Jahre zurück, ist das Vorhaben förderfähig. Ist die gezielte Maßnahme Teil eines individuellen Sanierungsplans, der in den nächsten 15 Jahren realisiert wird, steigt der Tilgungszuschuss um weitere 5 %. Des Weiteren wird eine Förderung für die Baubegleitung und Fachplanung gewährt. Auch hier ist wieder die Reihenfolge zu beachten. Es ist wichtig, dass der Antrag auf Förderung im Vorfeld gestellt wird, bevor der Kaufvertrag oder ein Leistungs- und Lieferungsvertrag abgeschlossen ist.
Zuschuss statt Kredit: KfW-Förderung
Ein Bauvorhaben ist aber auch mit einem Zuschuss finanzierbar. In diesem Fall ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der Ansprechpartner. Das BAFA fördert seit dem 01.01.2021 alle gezielten energetischen Maßnahmen der BEG-EM durch einen sofortigen Zuschuss. Dieser ist genauso hoch wie der Tilgungszuschuss bei einem Kredit der KfW. Hier können ebenfalls die Baubegleitung und die Fachplanung zusammen mit der Maßnahme gestützt werden.
Wichtiges zur Baubegleitung
Bei der Baubegleitung und Fachplanung eines förderungsfähigen Projektes ist ein Experte für Energieeffizienz aus der Liste der Deutsche-Energie-Agentur (dena) erforderlich. Zukünftig sind auch Nachhaltigkeitszertifizierungen eines Neubaus und akustische Fachplanungen im Rahmen der BEG förderfähig.
Bei der Optimierung oder Erneuerung der Heizungsanlage kann die erforderliche Bestätigung durch einen Experten für Energieeffizienz ausgestellt werden. Bei der Baubegleitung eines Ein- und Zweifamilienhauses sind Kosten bis zu 10.000 Euro pro Antrag und Jahr förderfähig. Der Antragsteller erhält davon 50 %, also maximal 5.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten werden pro Wohnung 4.000 Euro bis maximal 40.000 Euro gefördert. Der Antragsteller erhält davon 50 %, also maximal 20.000 Euro.
Weitere Informationen zu den neuen Konditionen finden Sie auf den Internetseiten der KfW-Bank.
0800 77511111