Die Bauherrenhaftpflichtversicherung der VHV deckt die Risiken von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden von einem Dritten auf Schadenersatz ab. Die Ursachen für Schäden sind denkbar vielfältig und können z.B. entstehen durch fehlende oder mangelhafte Beleuchtung des auf dem Gehweg lagernden Baumaterials, mangelnde Absperrung des Baugrundstücks, Versäumnis der Winterräum- und Streupflicht, nicht abgedeckte Baugruben, Keller, Schächte etc. Provisorien, wie Treppen und Geländer.