Finanzielle Entlastung bei Hausbau
KfW-Darlehen und Fördermittel für energieeffiziente Massivhäuser
Staatliche Fördergelder wie das KfW-Darlehen der Kreditanstalt für Wiederausbau (KfW) bieten Bauherren, die ein neues Haus bauen möchten, finanzielle Entlastung. Durch günstige Zinsen und einen Tilgungszuschuss sparen sie bares Geld. Häuser mit energieeffizienter Bauweise werden von der KfW ganz besonders gefördert. Mit dem sogenannten KfW-Effizienzhaus werden die entsprechenden Standards gesetzt. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Voraussetzungen ihr Neubau erfüllen muss und welche staatlichen Zuschüsse Sie beantragen können.
Welches Förderprogramm kommt für mich als Bauherr in Frage?
Wenn Sie den Bau eines Eigenheims planen, in dem Sie selbst wohnen wollen, kommt das KfW-Wohneigentumsprogramm für Sie in Frage. Sie können die Kosten für den Hausbau sogar noch weiter senken, wenn Sie ein energieeffizientes Haus bauen und das KfW-Wohneigentumsprogramm mit dem Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ kombinieren. Eine hohe Energieeffizienz verursacht zwar höhere Kosten beim Hausbau, diese werden jedoch durch das KfW-Förderprogramm ausgeglichen. Zudem sind die laufenden Kosten bei einem energieeffizienten Haus geringer. Beim Förderprogramm „Energieeffizient Bauen“ wird der Neubau eines sogenannten KfW-Effizienzhauses gefördert. Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard. Maßgeblich spielen der primäre Energiebedarf pro Jahr, sowie der Transimmissionsverlust des Gebäudes eine große Rolle. Im Angebot sind drei verschiedene KfW-Effizienzhaus Standards: KfW 40 Plus, KfW 40 und KfW 55. Je kleiner die Zahl der Klassifizierung des förderungsfähigen Baus, desto höher die Förderung.
Welche Voraussetzungen muss ein KfW-Effizienzhaus erfüllen?
Ein förderungsfähiges Effizienzhaus muss – je nach Klassifizierung – bestimmte festgelegte Richtlinien und Voraussetzungen erfüllen. So sollte beispielsweise bei einem KfW Effizienzhaus 55 eine energieeffiziente Heizung integriert sein. Vorteilhaft ist das Verbauen einer Wärmepumpe. Zudem ist eine Solaranlage für das Warmwasser Pflicht. Die Fassade, das Dach und die Fensterrahmen müssen der jeweiligen Dämmverordnung folgen. Die Fenster sollten dreifachverglast sein, damit der Wärmeverlust gering gehalten wird.
Was wird im Förderprogramm „Effizient Bauen“ gefördert?
- private Wohnhäuser
- Wohneinrichtungen
- Alten- und Pflegeheime und ähnliche Bauten
Was wird nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Anbauten und Umbauten, die keinem Wohnzweck dienen. Zudem sind Ferienwohnungen und Ferienhäuser nicht staatlich begünstigt. Neubauten, die nicht ausdrücklich als KfW-Effizienzhaus ausgewiesen sind, sind ebenfalls nicht förderfähig. Die Förderung bezieht sich nicht auf die Grundstückskosten, die mit einem Neubau oder Anbau in Verbindung stehen.
Kann ich auch ein KfW-Darlehen erhalten, wenn ich ein bestehendes Gebäude umbaue?
Mit einem Umwidmungs-Antrag sind Baumaßnahmen förderbar, die einen Umbau betreffen. Dies gilt allerdings nur für Flächen, die bisher nicht für Wohnzwecke geeignet waren. Zum Beispiel Scheunen. Baut man diese nach CO2-Energieverordnung um, sind Fördermittel möglich. Ebenso sind Anbauten, die zu Wohnzwecken dienen, im KfW-Programm enthalten.
Was sind die Konditionen?
Von besonderem Vorteil ist auch der Tilgungszuschuss. Je nach KfW Effizienzklasse beträgt dieser zwischen 15 % und 25 %. Beim KfW 55 liegt der Tilgungszuschuss bei bis zu 18.000 Euro, beim KfW 40 bei bis zu 24.000 Euro und beim KfW 40Plus können Sie sogar bis zu 30.000 Euro sparen. Der Tilgungszuschuss wird abschlagsfrei zur Reduzierung der Darlehenssumme sowie zur Verkürzung der Kreditlaufzeit der ausbezahlt. Eine Grundvoraussetzung ist, dass Sie als Bauherr die Kreditsumme innerhalb der nächsten 12 Monate abrufen. Zudem werden Sondertilgungen angenommen, wenn die Mindestsumme 1000 Euro beträgt.
Wie beantrage ich einen KfW-Kredit für ein KfW-Effizienzhaus?
- In jedem Fall sollten Sie einen Experten für Energieeffizienz beauftragen. Der Energieberater kann bei der Planung helfen und dafür sorgen, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Nur mit der „Bestätigung zum Antrag“ durch den Energieberater kann ein Kreditantrag bei der KfW abgeschlossen werden.
- Der Antrag auf das KfW-Förderdarlehen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie diese vor Baubeginn bei einem Finanzierungspartner einreichen. Das kann auch Ihre Hausbank sein. Die Antragstellung erfolgt immer über einen Finanzierungspartner und kann nicht direkt bei der KfW-Bank eingereicht werden.
- Sie schließen den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzierungspartner ab. Sobald Sie die Zusage für die KfW-Förderung erhalten haben, können die Bauarbeiten beginnen.
fazit
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der KfW.
0800 77511111